Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Maklerauftrag
Der Maklerauftrag kommt schon dadurch zustande, dass der Auftraggeber unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Der Maklerauftrag bedarf daher keiner Form. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Maklerprovision
Mit Abschluss eines durch uns nachgewiesenen oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufes oder sonstigen Vertrages ist das Honorar am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Honorarsätze: bei Kaufverträgen 3,57 % aus dem jeweiligen Kaufpreis inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objekts in der Zwangsversteigerung erfolgt.

3. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von der Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies innerhalb von drei Werktagen uns unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht berufen.

4. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise durch uns, sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, welche zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichem Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

5. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns ausgeschlossen. Die von der Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen ausschließlich auf den ihr erteilten Informationen Dritter, namentlich durch den Verkäufer bzw. von einem von diesem beauftragen Dritten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese Angaben Dritter auf ihre Richtigkeit nicht überprüft haben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, welche durch uns nur weitergegeben werden, kann daher nicht übernommen werden.

6. Doppeltätigkeit
Die Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

7. Gerichtsstand
Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist sowohl als Erfüllungsort als auch als Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH vereinbart.

8. Sonstiges
Das Objekt wird von der Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH im Maklerauftrag verkauft/vermietet. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt hat der Auftraggeber uns unaufgefordert zu unterrichten. Die Firma Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss sowie auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit des Maklerhonorars von Bedeutung sind.